Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Rechtstellung der in den Landtag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes

Gesetz über die Rechtstellung der in den Landtag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes