Indemnität und Immunität der Abgeordneten
Indemnität und Immunität der Abgeordneten
A Indemnität und Immunität der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Gesetzgebungsorgane der Länder
I. Indemnität der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Gesetzgebungsorgane der Länder
II. Immunität der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Gesetzgebungsorgane der Länder
B Indemnität und Immunität der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes
I. Indemnität
II. Immunität
C Ausweise
D Schlußvorschriften
Anlage
Änderungsinformation
RdSchr. d. BMI vom
10.
Januar
1983
GMBl.
S. 37