Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VZOG)
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen
VZOG
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zuständigkeit
§ 1 a Begriff des Vermögens
§ 1 b Abwicklung von Entschädigungsvereinbarungen
§ 1 c Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen
§ 2 Verfahren
§ 3 Grundbuchvollzug
§ 4 Grundvermögen von Kapitalgesellschaften
§ 5 Schiffe, Schiffsbauwerke und Straßen
§ 6 Rechtsweg
§ 7 Durchführungsvorschriften
Abschnitt 2 Verfügungsbefugnis, Förderung von Investitionen und kommunalen Vorhaben
§ 8 Verfügungsbefugnis
§ 9
§ 10 Kommunale Vorhaben
Abschnitt 3 Inhalt und Umfang des Restitutionsanspruchs der öffentlichen Körperschaften
§ 11 Umfang der Rückübertragung von Vermögenswerten
§ 12 Erlaubte Maßnahmen
§ 13 Geldausgleich bei Ausschluß der Rückübertragung
§§ 14
§ 16 Vorrangiger Übergang von Reichsvermögen
Abschnitt 4 Vorschriften für einzelne Sachgebiete
§ 17 Anwendung dieses Gesetzes
§ 18 Vorschriften für das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn
§ 19 Vorschriften für das Sondervermögen Deutsche Bundespost
§ 20 Vorschriften für den Rundfunk und das Fernsehen der früheren DDR
§ 21 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 22 Überleitungsvorschrift