Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Erster Teil Allgemeine Grundsätze
§ 1 Zweck der Altschuldenhilfen
§ 2 Antragberechtigte
§ 3 Altverbindlichkeiten
Zweiter Teil Teilentlastung durch Schuldübernahme
§ 4 Teilentlastung
§ 5 Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
§ 6 Steuern vom Einkommen und Ertrag
§ 6 a Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
Dritter Teil Gewährung einer Zinshilfe
§ 7 Zinshilfe
§ 8 Kostentragung
Vierter Teil Verfahrens- und Schlußvorschriften
§ 9 Antrag
§ 10 Auskunftspflicht
§ 11 Entscheidungen
§ 12 Ermächtigung
§ 13 Überleitungsvorschrift zum Wohnraumförderungsgesetz