Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit
Artikel 1 (Beseitigung und Verhinderung von Staatenlosigkeit; Erhaltung der Staatsangehörigkeit)
Artikel 2 (Einbürgerung seit Geburt Staatenloser)
Artikel 3
Artikel 5 (Berlin-Klausel)
Artikel 6 (Inkrafttreten)