Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes - alte Fassung -
Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes - alte Fassung -
§ 1
§ 2
§ 3