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Dem Staatsvertrag ist durch das Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze vom 11. Dezember 1996 (GBl.
S. 750) zugestimmt worden.
Das Gesetz ist am 28. Dezember 1996 in Kraft getreten.