Freistellungen von längerer Dauer, Zuständigkeiten und Pflichten bei Dienst- und Arbeitsunfähigkeit im Bereich der Schulen

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Hinweis: Um die Lesbarkeit der Verwaltungsvorschrift zu erleichtern, ist im Folgenden, soweit nicht geschlechtsneutral formuliert, nur die männliche Form von Personalbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf Frauen und Männer gleichermaßen.


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